Siegfried Buback

  • Der seit September 2010 laufende Prozess in Stuttgart gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker ist nun beendet und ein Urteilsspruch erfolgt: Die 59-jährige Frau wurde wegen Beihilfe zum Mord an dem damaligen Generalstaatsanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 zu einer Haft von vier Jahren verurteilt, wovon zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt gelten.

  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, belegen neue Indizien, dass Becker an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat beteiligt war.
    Ein Gutachter des Bundeskriminalamtes erklärte vor Gericht, dass die DNA-Spuren an drei von zehn Bekennerschreiben von Becker stammen würden. Inwieweit Becker tatsächlich die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hat, ist immer noch unklar.
    Auch bei anderen Spuren sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich dabei um genetisches Material von Becker handele.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 17.12.2010, S. 4)


  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Mordes am Generalbundesanwalt Buback ist es zu einem weiteren Eklat gekommen. So gab es eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem Nebenkläger und Sohn des Ermordeten, Michael Buback, und der Staatsanwaltschaft.

    Hintergrund der Auseinandersetzung ist das wieder aufgetauchte Motorrad, auf welchem die damaligen Terroristen der RAF gefahren sein sollen. So war der Bundesanwalt Walter Hemberger dem Nebenkläger Buback vor, über den Verbleib des Motorrads bescheid gewusst zu haben. Er selber begründete sein Verhalten damit, dass er ein zerrüttetes Verhältnis zur Bundesanwaltschaft aufgrund der vergangenen Jahre habe.

    Walter Hemberger wurde dadurch laut und antwortete: „Das schlägt dem Fass den Boden aus! Ich habe zu Ihnen keinen Kontakt abgebrochen. Das ist eine Unverschämtheit!“.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.10.2010, S. 5 )

  • Vor wenigen Tagen hat der für Aufsehen erregende Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Die wegen der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback angeklagte Becker soll zusammen mit zwei Begleitern vor 33 Jahren Siegfried Buback auf offener Straße kaltblütig erschossen haben. Sie selber wolle keine Aussage machen, wie Verena Becker durch Ihren Anwalt erklären ließ.

    Nebenkläger ist Michael Buback, der Sohn des Ermordeten. Er sei zu 99 Prozent davon überzeugt, dass Becker die Täterin sei, weil rund 20 Augenzeugen eine weibliche Person auf dem Mottorad zur Tatzeit gesehen hätten. Auch gibt es diverse Gerüchte und Indizien zu diesem Thema, die in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatten. Bis heute ist die Ermordung von Buback nicht aufgeklärt.

    Das Urteil wird frühestens im Sommer nächsten Jahres erwartet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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