Offenbar sollen über Monate hinweg bedeutende Daten aus der Telekommunikationsüberwachung beim BKA und der Bundespolizei versehentlich gelöscht worden sein. Grund dafür soll eine Softwarepanne sein. Betroffen sind davon unter anderem abgehörte Telefongespräche, SMS und Ortungsabfragen (Funkzellenabfrage), die durch einen Fehler in der Software in dem Zeitraum von knapp zwei Monaten automatisch und unwiederbringlich am Standort in Wiesbaden gelöscht worden sind.
Dies bestätigte nun das BKA gegenüber der „Bild am Sonntag“ und relativierte den Datenverlust jedoch. So sollen die für die jeweiligen Ermittlungsverfahren relevanten Daten bereits zuvor in die Akten übernommen worden sein, so dass diese Inhalte aktenkundig sind.
Einige Kritiker sehen jedoch die Gefahren, dass nun in vielen Fällen die Originaldaten verloren gegangen sind und nur noch Abschriften und Auswertungen der Polizei existieren.
( Quelle: Focus online, 8.07.2012 )
Im Familiendrama im niedersächsischen Ilsede kommen immer mehr schreckliche Details ans Licht zum Vorgehen der Tat. Offenbar habe der 36-jährige Mann nach weiteren Ermittlungen seinen vier Kindern die Kehle durchgeschnitten. Dabei soll sich die 12-jährige Tochter gewehrt haben.
Anschließend habe der Mann versucht, sich mit dem Messer selbst das Leben zu nehmen. Die Polizei fand den Familienvater blutverströmt und schwer verletzt im Reihenhaus auf. Verwandte hatten zuvor die Polizei informiert, nachdem der Mann anscheinend die Tragödie per SMS gegenüber seiner Frau vorher angekündigt hatte. Diese befand sich zum Tatzeitpunkt im Ausland.
Als möglichen Grund für die Morde wurden Eheprobleme genannt. Nun soll die Mutter vernommen werden. Der Ehemann ist aktuell nicht vernehmungsfähig.
Veranstaltungen in der Stadt wurden abgesagt und eine Trauerfeier am Freitagabend mit mehreren Hundert Teilnehmern anberaumt.
( Quelle: Welt, 17.06.2012 )
Die 42-jährige Sekretärin einer Auto-Spedition freute sich noch über den Gewinn von 32.000 Euro bei der von Günther Jauch moderierten RTL-Sendung „Wer wird Millionär“. Einen Tag später erhielt sie per SMS die Kündigung von ihrem Chef.
Dieser schrieb ihr laut Medienberichten anschließend „Und du hast ja Geld grad nicht so nötig. Und ich hab keins zum verschenken.“. Später erklärte sich der Chef gegenüber der Bild-Zeitung. So laufe das Geschäft saisonbedingt zurzeit nicht gerade gut und daher sei er dankbar, wenn er einen seiner drei Angestellten kein Gehalt zahlen müsse.
Die WwM-Teilnehmern arbeitet seit August an zwei Tagen der Woche jeweils für 4 Stunden in der Firma und erhält dafür 400 Euro im Monat. Das war dem Arbeitgeber wohl zu viel.
Arbeitsrechtlich ist dieses Verhalten unzulässig. Einerseits bedarf die Kündigung der Schriftform und muss handschriftlich überzeichnet sein. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS scheidet daher aus. Anderseits ist es für den Arbeitsvertrag unerheblich, ob der Angestellte bei einem Glückspiel im Privatleben Geld gewinnt.
( welt, 26.10.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner