Sozialprognose
Mit der Sozialprognose wird vor Gericht von einem Gutachter oder Sachverständiger in der Regel eine Prognose über das soziale Verhalten des Angeklagten gesprochen, was zumeist die Frage betrifft, ob der Angeklagte bzw. später Verurteilte erneut Rückfällig oder sozial auffällig wird in Form von weiteren Straftaten oder sich bessert und aus Fehlern lernt.
OLG Bamberg: Die besonderen Umstände iSd § 56 Abs. 2 StGB

Im Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Drogen wurde aufgezeigt, dass mehrere Milderungsgründe einen besonderen Umstand nach § 56 Abs. 2 StGb begründen können.
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BGH: Eine positive Sozialprognose ist auch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr zu berücksichtigen
BGH: Die Aussetzung der Bewährung bei Ausländern

Erfolgreiche BGH-Revision zur Überprüfung der Sozialprognose wegen verweigerter Bewährungsstrafe (und folglich Freiheitsstrafe) für einen angeblich illegal in Deutschland lebenden, jedoch asylberechtigten Ausländer.
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BGH: Zu den Anforderungen an eine Aussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 2 StGB

Eine positive Sozialprognose kann zur Aussetzung zur Bewährungsstrafe im Strafverfahren wegen veruntreuender Unterschlagung führen laut BGH. Ein guter Strafverteidiger hilft und bewahrt sie vor einer Haftstrafe.
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Zur Bewährungsaussetzung bei unbehandelter Drogensucht

Revision zur Bewährungsaussetzung bei Drogenhandel und Drogensucht erfolgreich: Strafmilderungsgründe (positive Sozialprognosen, auch Drogentherapien) sind bei der Urteilsfindung im Betäubungsmittelstrafrecht ordentlich zu prüfen und gebührend zu berücksichtigen.
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