Das Landgericht Lüneburg hat die Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Dabei hat das Landgericht einen Fall des minder schweren Totschlags im Sinne von § 213 StGB abgelehnt.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision. Es sei vor der Tat zu einer Provokation durch das Opfer gekommen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner