Spuren

  • Trotz des DNA-Fundes an Kleidungsstücken von Uwe Barschel werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck nicht erneut gestartet. Somit bleiben die Akte Uwe Barschel und die Frage, ob der frühere Ministerpräsident von Schleswig-Holstein einen Selbstmord unternahm oder ermordet wurde, weiterhin offen und ungeklärt.

  • Seit 2007 ist die Studentin Tanja Gräff aus Trier spurlos verschwunden. Obwohl die Polizei es nicht für wahrscheinlich hält den Fall endgültig aufklären zu können, startete sie einen neuerlichen Versuch Anhaltspunkte für den Verlauf des Abends zu finden. Nun wird eine Felsformation im Westen von Trier abgesucht.
    Das Gelände befindet sich in unmittelbarer Nähe der Fachhochschule. Hier war Tanja Gräff in den Morgenstunden des 7. Juni 2007 auf einem Hochschulfest zum letzten Mal gesehen worden. 800 Spuren geht die Polizei seit dem Verschwinden nach. 200 Aktenordner umfassen den Ermittlungsstand in diesem Fall. Jedoch konnte die Polizei nichts Neues ermitteln. Der Leiter des Kommissariats für Kapitaldelikte der Kriminaldirektion Trier, Christian Soulier. erklärt dazu: „Mit den Informationen, die wir jetzt haben, ist die Chance relativ gering, den Fall überhaupt noch zu klären.“
    Das letzte Lebenszeichen der Studentin ist ein Handy-Telefonat um 4.13 Uhr morgens mit ihren Freunden. Danach reißt die Informationskette ab. Nach Ansicht der Polizei, ist sie wohl Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Jedoch gibt es für diese Ansicht keine Beweise. Es gäbe keinen Tatort und keine sichergestellten Beweismittel. Die klassischen Ermittlungsmethoden kommen kämen insofern nicht zum Tragen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 19.03.2011 )


  • Im Kachelmann-Prozess wurde ein weiterer Gutachter gehört. Dieser sagte aus, dass sich am Messergriff der mutmaßlichen Tatwaffe sowohl Spuren, die auf das mögliche Opfer hinweisen würden befänden als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweisen würde.
    Diese geringe Spur könne nach Einschätzung des Gutachters auf die glatte Oberfläche zurückzuführen sein. Es sei jedoch auch möglich, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei. Letztlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine sog. „Spurenübertragung“ stattgefunden haben. Das bedeutet, dass das mutmaßliche Opfer winzige Hautpartikel von Kachelmann auf die mutmaßliche Tatwaffe übertragen haben könnte. Es gebe deshalb gewisse Zweifel an der Verwendung des Küchenmessers bei der mutmaßlichen Tat.
    Der Gutachter sagte weiterhin, dass er ein eindeutigeres Ergebnis erwarte, wenn ein Mensch einen Gegenstand mehrere Minuten in der Hand gehalten haben soll.
    Die Auswertung der DNS-Spuren ist demnach kein Beweis eine etwaige Tat Kachelmanns. Kachelmanns Verteidiger Schwenn wertete die Aussage des Gutachters daher als Entlastung für seinen Mandanten
    (Quellen: spiegel-online vom 20.12.2010; zeit-online vom 20.12.2010)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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