Das Landgericht München I – Staatsschutzkammer – hat die beiden Angeklagten unter anderem wegen Taten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit der „Bildung krimineller Vereinigungen“ (korrekt: mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten bzw. zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner