Die Sicherungsverwahrung und die besondere Schwere der Schuld

BGH hob Sicherungsverwahrung auf: Nach Mord und schweren Sexualstraftaten bietet die Sicherungsverwahrung keinen zusätzlichen Schutz ggü. lebenslanger Freiheitsstrafe mit Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.
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