Stalker

  • Wenige Tage vor den olympischen Spielen in London kann die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich endlich aufatmen. Vor wenige Wochen hatte ihr ein Mann aus Mittelhessen sein Geschlechtsteil per E-Mail geschickt und die Sportlern über das Internet angegriffen.

    Friedrich fühlte sich durch diesen „Stalker“ belästigt und zeigte ihn an. Außerdem veröffentlichte sie Namen und Informationen zu dem vermeintlichen Täter auf Facebook. Für diese Anprangerung war sie, die vom Hauptberuf Polizeikommissarin in Darmstadt ist, teilweise scharf kritisiert worden.

  • Wie jetzt in den Medien berichtet wurde, konnte ein 45 Jahre alter Mann mehrfach in das private Umfeld von Bundeskanzlerin Merkel vordringen. So hatte er es geschafft, auf das stark bewachte Grundstück des Wochenendhauses von Angela Merkel an zwei Wochenenden zu gelangen. Zuvor wurde er bereits von der Polizei an der Wohnung in Berlin von der Kanzlerin abgewiesen. Allen Anschein zur Folge verfolgte der Mann die Bundeskanzlerin seit längerer Zeit.

    Weiter heißt es, habe der Mann einen Gestig verwirrten Eindruck gemacht und sei nun nach den Versuchen in eine Klinik verbracht worden. Weitere Informationen sind nicht bekannt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.10.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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