Für das Strafmaß in einem Strafprozess kann die Schuldfähigkeit des Beschuldigten eine entscheidende Rolle spielen. Ist ein Täter schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB, zum Beispiel aufgrund einer psychischen Krankheit oder weil durch Alkoholkonsum bestimmte Promille-Grenzen überschritten wurden, die eine Schuldunfähigkeit nahelegen, erfolgt keine Bestrafung.
Das Gericht kann in Fällen der Schuldunfähigkeit jedoch Maßregeln anordnen.
Im vorliegenden Fall hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob das Nachstellen bzw. Stalking eher zu maßregeln oder eher zu bestrafen ist. Die Stalking-Entscheidung kann für zukünftige Verfahren richtungsweisend sein.
Wenige Tage vor den olympischen Spielen in London kann die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich endlich aufatmen. Vor wenige Wochen hatte ihr ein Mann aus Mittelhessen sein Geschlechtsteil per E-Mail geschickt und die Sportlern über das Internet angegriffen.
Friedrich fühlte sich durch diesen „Stalker“ belästigt und zeigte ihn an. Außerdem veröffentlichte sie Namen und Informationen zu dem vermeintlichen Täter auf Facebook. Für diese Anprangerung war sie, die vom Hauptberuf Polizeikommissarin in Darmstadt ist, teilweise scharf kritisiert worden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner