Störung des öffentlichen Friedens

  • Der Angeklagte ist vom Landgericht Augsburg wegen sechs tatmehrheitlichen Fällen der Bedrohung, davon drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, wegen zwei Fällen der Störung des öffentlichen Friedens, davon einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung insgesamt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Landgericht die Unterbringung in einem psychischen Krankenhaus angeordnet.

    Gegen das Urteil wandte sich der Angeklagte mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof und kann hiermit einen Teilerfolg erzielen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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