Der Betrug (§ 263 StGB) ist ein häufig unterschätztes Delikt. Bereits bei kleinsten Geldbeträgen kann der Tatbestand des Betruges vollendet sein und sowohl strafrechtliche als auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies musste jüngst ein LKA-Beamter erfahren, als er 11 Fotokopien von der behördeneigenen Druckerei für seine Betriebsratskandidatur anfertigen ließ. Dabei war anfangs jedoch nicht klar, ob es sich nun um Betrug, Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB) handelte.
Während sich Strafverfahren und Strafrecht primär um den Täter drehen, gibt es bei den meisten Straftaten auch ein Opfer, das nicht vergessen werden darf. Besonders die Geschädigten von Sexualstraftaten leiden häufig noch lange Zeit nach der Tat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs (StORMG) trat nun ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Opfer von Sexualdelikten stärken soll.
Mangelhafte Begründungen des Landgerichts bei Verurteilung wegen Diebstahls nach § 242 StGB und Geldwäsche gemäß § 261 StGB
Der Angeklagte wurde vom Landgericht München I wegen Diebstahlsin Tatmehrheit mit Geldwäsche verurteilt. Dabei stützte sich die Verurteilung wegen Diebstahls darauf, dass das Landgericht ausführte, dass es von der Täterschaft aufgrund einer verlesenen Strafanzeigen in einem hinzuverbundenem Verfahren überzeugt sei, bei dem der Angeklagte auf frischer Tat betroffen worden sein soll.
Bei der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB muss die selbstschädigende Handlung auf der Nötigung basieren.
Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Dagegen richtete sich die Strafverteidigung mit der Revision.
Im Verfahren gegen Kim Schmutz und das Projekt Megaupload werden immer mehr Pannen und Formfehler bekannt. Zum einen wurde die Strafanzeige dem Unternehmer nie zugestellt, was jedoch eine wichtige Formvorschrift darstellt nach dem amerikanischen Recht, und zum anderen war die Durchsuchung des privaten Grundstücks in Coatesville offenbar illegal aufgrund eines Formfehlers.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner