Die Meldungen über Uli Hoeneß, seine vermeintliche Steuerhinterziehung, seine Selbstanzeige im Januar 2013 und laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft überschlagen sich. Vieles wird vermutet, vieles prognostiziert. Hat Uli Hoeneß eine Chance auf Straffreiheit?
Kaum ein Bereich im Strafrecht ist so umstritten wie die Sterbehilfe. Während die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei möglich ist, begibt man sich als Unterstützer immer dann in die Gefahr der Strafverfolgung bezüglich eines Tötungsdeliktes, wenn die suizidwillige Person die Selbsttötung nicht mehr vollständig selbstständig ausführen kann. Aber bereits das Verschaffen von tödlichen Medikamenten kann strafrechtliche Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz nach sich ziehen.
Bisher reichte es für die Straffreiheit von Steuerbetrügern aus, wenn diese bei der Selbstanzeige die Konten dem Finanzamt mitteilten, mit deren Entdeckung sie rechneten.
Dies hat nun ein Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Selbstanzeiger sich nun völlig offenbaren müssen (Az.: 1 StR 577/09). Wenn dies nicht geschieht, so ist keine Straffreiheit mehr zu erreichen. Nach dem Ersten Strafsenat des BGH sei eine „Teilanzeige“ unmöglich. Um eine Straffreiheit zu erwirken, sei eine „Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“ nötig. Eine solche liege nur bei richtigen und vollständigen Angaben des Selbstanzeigenden vor.
(BGH, 1. Strafsenat Az. 1 StR 577/09)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner