Strafprozessordnung (StPO)

  • Zunächst hatte das Amtsgericht den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

    Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, welche sich auf das Strafmaß beschränkte. Das Landgericht verurteile den Angeklagten daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Verteidigung des Angeklagten hatte in der Verhandlung einen Beweisantrag gestellt. Danach sollten die Verfahrensbeteiligten der ersten Instanz vernommen werden.

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Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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