Strafrecht
Zum Erfordernis einer förmlichen „vorläufigen Einstellung“ durch die Staatsanwaltschaft
Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren

Die Verfahrensabsprache ( Deal ) nach § 257c StPO befreit das Gericht nicht von der Pflicht, die Beweise und Sachlage vollumfänglich zu prüfen im Strafverfahren.
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