Gegen den Betroffenen ist beim AG Ellwangen ein Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften anhängig. Die ihm ihm zur Last gelegte Geschwindigkeit wurde mit einem Lasermessgerät PoliScan speed der Firma VITRONIC Bildverarbeitungssysteme gemessen.
Das AG Tiergarten erließ gegen den Angeklagten einen Strafbefehl wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein und beantragte gleichzeitig die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Das AG Tiergarten lehnte den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung mit Beschluss ab. Hiergegen hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, gleichzeitig Akteneinsicht gemäß § 147 VII StPO beantragt und eine Beschwerdebegründung nach erfolgter Akteneinsicht angekündigt.
Mit Beschluss wurde der Beschwerdeführer dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser ist trotz ordnungsgemäßer Ladung dem Hauptverhandlungstermin ferngeblieben, ohne dies dem Gericht vorher mitgeteilt zu haben. Daher konnte nicht verhandelt werden, da der Angeklagte nicht ordnungsgemäß vertreten war. Der Beschwerdeführer erklärte auf Nachfrage, dass er den Angeklagten nicht weiter verteidigen wolle. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er zum Pflichtverteidiger bestellt worden sei.
Durch Beschluss wurde die Bestellung des Beschwerdeführers als Pflichtverteidiger aufgehoben und eine neue Pflichtverteidigerin bestellt.
Die Verteidigerin des Angeschuldigten beantragte im Ermittlungsstadium die Freigabe eines sichergestellten Pkw VW Golf und legte gegen die daraufhin ergangene Beschlagnahmeentscheidung des AG Düsseldorf das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Durch Beschluss hob das LG Düsseldorf die amtsgerichtliche Beschlagnahme auf. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens gingen zu Lasten der Staatskasse.
Der Angeschuldigte stellte daraufhin einen Antrag auf Festsetzung zu erstattender notwendiger Auslagen in Höhe von 215,39 EUR. Er wurde von der Rechtspflegerin durch Beschluss zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Angeschuldigte mit seiner sofortigen Beschwerde.
Nach einer zweiwöchigen Pause im Kachelmann-Prozess geht es nun weiter. In der Verhandlung erhob der Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch „Focus“ und „Bild am Sonntag“. Anfang März berichteten beide detaillierte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin. Danach berichtete die Zeugin von angeblich brutalen Übergriffen durch Kachelmann. Die Vermutung des Verteidigers: Die Zeugin bekam Geld von den Blättern.
Der Beschwerdeführer wurde vom AG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage wurden 100 Stunden gemeinnützige Arbeit festgelegt. Das AG widerrief die Strafaussetzung zur Bewährung mit Beschluss vom 11.09.2008, welcher dem Beschwerdeführer am 19.09.2008 zugestellt wurde.
Am 11.11.2009 legte sein Verteidiger gegen den Widerrufsbeschluss Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft erhob am 08.04.2010 Anklage gegen einen Angeklagten mit Wohnhaft in Frankreich. Am 05.05.2010 ließ das AG die Anklage zu, eröffnete das Hauptverfahren und verfügte die Terminsladung für den 25.05.2010.
Die Ladung des Angeklagten wurde per Einschreiben mit Rückschein versandt. Dieser kam als unzustellbar zurück.
Durch die Geschäftsstelle wurde diese Ladung – angesichts des zwischenzeitlich eingegangen Rückbriefes und entgegen einer Verfügung des zuständigen Richters – nicht an den Angeklagten, sondern gegen Empfangsbekenntnis an dessen Verteidiger zugestellt. Der Verteidiger war nach seiner Strafprozessvollmacht zur Empfangnahme von Ladungen ausdrücklich ermächtigt.
Im Piraten-Prozess vor dem Hamburger Landgericht wegen der Entführung der MS „Taipan“ am Ostermontag 2010 kam es nun zum lautstarken Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Kapitän des der MS „Taipan“ zu Hilfe eilenden niederländischen Schiffs „Tromp“ war erneut als Zeuge geladen worden. Bei seiner Befragung hatte sich die Staatsanwaltschaft „für die Fragen und das Verhalten der Verteidigung entschuldigt“. Diese hätte den Eindruck erweckt, dass der Kapitän der „Tromp“ der Angeklagte sei.
Im Kachelmann-Prozess wird eine Frau, die von der Zeitschrift „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert wurde, als Zeugin vernommen. Diese Vernehmung wird in der Schweiz stattfinden. Jedoch darf die Frau nicht durch die deutschen Behörden und die Verteidigung Kachelmanns selbst vernommen werden, sondern nur über den Schweizer Staatsanwalt.
Vor dem Landgericht München findet der Prozess wegen des sog. Siemens-Schmiergeldskandals statt. Angeklagt ist der frühere Konzernvorstand von Siemens Thomas Ganswindt. Die Staatsanwaltschaft wirft Ganswindt Steuerhinterziehung und vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner