Tatbeteiligung
Die Tatbeteiligung im Strafrecht bei unterschiedlichen Straftaten, die von mehreren Personen wie in einer Bande begangen wird, soll die jeweiligen Handlungen des Einzelnen darstellen, also den konkreten und anhand jedes in Frage kommenden Strafdelikts Grad der Beteiligung.
BGH: Nicht jedes Bandenmitglied ist auch Mittäter bei einem schweren Bandendiebstahl iSd § 244a StGB
BGH: Die Abgrenzung der Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
BGH: Lehrstunde zur Abgrenzung der Täterschaft und Teilnahme

Lehrbeispiel im Strafrecht: Der BGH zeigt bei einem Fall der räuberischen Erpressung in der Revision die rechtswissenschaftliche Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme auf.
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