Tatverdächtiger
Als Tatverdächtiger wird die Person nach der Strafprozessordnung bezeichnet, die im Verdacht steht, Täter oder Teilnehmer einer solchen Straftat zu sein, und somit Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Als Tatverdächtiger wird die Person nach der Strafprozessordnung bezeichnet, die im Verdacht steht, Täter oder Teilnehmer einer solchen Straftat zu sein, und somit Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen wird.