Vor dem Jugendschöffengericht wurde dem 20-jährigen Angeklagten die versuchte Vergewaltigung (§ 177 StGB) einer 17-Jährigen vorgeworfen. Der Rechtsanwalt des Angeklagten erklärte im Strafprozess, dass sein Mandant damals mit der 17-Jährigen tatsächlich am Bahnhofvorplatz getrunken habe. Anschließend seien sie gemeinsam fortgegangen. Als der Beschuldigte nicht wusste, wie er die junge Frau nachhause bringen solle, rief er die Polizei an. Diese empfahl jedoch ein Taxi und so habe er die 17-Jährige in ein Taxi gesetzt. Der Rechtsanwalt führte weiter aus, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Versuch der Vergewaltigung gegeben habe.
Im Vorfeld der olympischen Spiele in London, die am gestrigen Freitag begonnen haben, ist es zu einem Protest der Taxifahrer auf der Tower Bridge in der Innenstadt gekommen. Rund 50 Taxifahrer seien demnach auf der berühmten Brücke langsam und hupend gefahren und hätten dadurch den Verkehr lahm gelegt.
Ein Taxifahrer ging sogar so weit aus Protest von der Tower Bridge in die Themse zu springen. Er wurde anschließend von Tauchern der Polizei gerettet und kurz darauf festgenommen. Ihm droht jetzt ein Verfahren wegen Störung der öffentlichen Ordnung.
Ein 26-jähriger Mann war vor dem Amtsgericht wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Betrugs angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, einen Taxifahrer nach der Fahrt angegriffen zu haben und sodann das Taxi – ohne zu bezahlen – verlassen zu haben.
Laut Aussage des Fahrers habe der Angeklagte ihm während der Fahrt sogar von seinem Beruf erzählt. Als das Taxi am gewünschten Ort anhielt, wollte der Angeklagte zunächst aussteigen, um Geld aus seiner Wohnung zu holen. Der Taxifahrer wurde skeptisch und fuhr mit dem Angeklagten zu einer Bank, um dort an seine 40 Euro zu kommen. Dort angelangt sprühte der 26-jährige dem Mann Reizgas ins Gesicht und flüchtete. Der Taxifahrer allerdings erhielt durch Passanten, denen er den Mann beschrieb seinen Namen und rief die Polizei. Es wurde ein Mann ermittelt, der sodann angeklagt wurde. Allerdings passte der Beruf, den der Fahrgast im Taxi nannte nicht.
Im Prozess stellt sich heraus, dass ein anderer Mann mit entsprechendem Namen als Täter in Betracht käme, welcher auch dem „zutreffenden“ Beruf nachgeht. Beide Männer bestritten die Tat. Der Taxifahrer war sich den ganzen Prozess über sicher, dass der Angeklagte in seinem Taxi saß und die Tat begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe für den Angeklagten, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, da Zweifel an der Tat bestünden. Hauptargument für den Freispruch war, dass der Beruf des Angeklagten nicht dem in der Tatnacht genannten entspricht.
( Quelle: Schaumburger Nachrichten online vom 25.08.2011 )
Betrugsverdacht: Ein Taxifahrer aus Hamburg wird verdächtigt, angetrunkene Fahrgäste systematisch um mehrere Tausend Euro betrogen haben. Dabei soll er mindestens neun Fahrgästen ihre EC- oder Kreditkarten entwendet und Geld vom jeweiligen Konto abgehoben haben. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet.
Die Taten sollen sich zwischen Oktober 2008 und Februar 2011 ereignet haben. Der Verdächtige soll dabei gezielt nach angetrunkenen Fahrgästen Ausschau gehalten und bei Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte die PIN in Erfahrung gebracht haben. Während der Zahlung soll die Kartenvorrichtung von ihm abgeschaltet worden sein, damit eine Zahlung nicht erfolgen konnte. Das Scheitern das Zahlung habe er den Opfern nicht mitgeteilt, jedoch die EC- oder Kreditkarte gegen eine zuvor gestohlene andere Karte ausgetauscht haben. Im Anschluss an die Fahrten soll er dann Geld vom Konto seiner Fahrgäste abgehoben haben.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 23.05.2011 )
Vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg müssen sich fünf ehemalige Führungskräfte der Hansa Funktaxi-Genossenschaft wegen Untreue verantworten.
Gemäß der Anklageschrift sollen sie ein System von schwarzen Kassen etabliert und so ca. 230.000 Euro veruntreut haben. Während drei der Angeklagten das System ins Leben gerufen haben sollen, sollen es die anderen beiden Angeklagten unterstützt haben, indem sie Blankorechnungen aus der Buchhaltung beschafft haben sollen. Diese wurden auf Verlangen der Angeklagten von rund 20 Taxi-Unternehmer unterschrieben. Es handelte sich somit um Scheinrechnungen über Dienstleistungen, die tatsächlich nie erbracht wurden. Als Entlohnung erhielten die Taxi-Unternehmer den auf der Blankorechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag. Der übrige Betrag soll in die schwarzen Kassen geflossen sein. Dieses Geld wiederum sei eingesetzt worden sein, um Hotelangestellte zu bestechen, damit diese nur bei Hansa-Taxi Wagen für ihre Gäste bestellten.
Bisher besteht jedoch über den Verbleib von 53.000 Euro völlige Unklarheit. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Geld ebenfalls zur Bestechung von Hotelangestellten benutzt wurde. Einige der Taxi-Unternehmer sind daher der Ansicht, dass dieses Geld in die eigenen Taschen der Angeklagten gewandert sei.
Da drei Angeklagte bereits Mitte 2009 vom Fiskus zur Rechenschaft gezogen worden waren und jeder eine Geldstrafe leisten musste, stellten ihre Strafverteidiger einen Antrag auf Strafklageverbrauch. Der Vorsitzende Richter wies diesen Antrag jedoch zurück. „Das Steuerstrafverfahren muss streng unterschieden werden vom Errichten der schwarzen Kassen.“
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 16.03.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner