Terrorist

  • Seit Juni 2004 wurde die Wohnung der Beschwerdeführer mit technischen Mitteln gemäß § 29 Abs. 1 des Rheinland-Pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG RP) akustisch überwacht. Die Anordnung wurde damit begründet, dass der sich in der Wohnung regelmäßig treffende Personenkreis die Begehung terroristischer Anschläge plane.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Beschwerdeführer im Jahre 2007 letztinstanzlich wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit versuchtem bandenmäßigen Betrug in 28 tateinheitlich begangenen Fällen zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren bzw. drei Jahren und sechs Monaten. Dabei wurden die Informationen aus der Wohnraumüberwachung verwertet.

    Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen diese strafrechtliche Verurteilungen. Sie betreffen insbesondere die Frage, ob die Informationen aus der eigentlich präventiv-polizeilichen Wohnraumüberwachung als Beweis im Strafprozess verwertet werden durfte, obwohl die Ermächtigungsgrundlage aus dem POG RP nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllte.

  • Die Generalbundesanwältin Monika Harms fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen den islamistischen Terror. Da die Terroristen zunehmend zur Kommunikation Verschlüsselungstechniken nutzen würden, sei es sinnvoll, den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der Online-Durchsuchung einzuräumen. Insoweit schlägt Harms vor, dass auf Anordnung von Richtern alle technischen Mittel genutzt werden können, „um auf Augenhöhe mit denjenigen, die den Staat angreifen, umgehen zu können“.
    Neben der Polizei zur Gefahrenabwehr spiele die Strafverfolgung eine tragende Rolle im Kampf gegen den Terror.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 18.12.2010)


  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, belegen neue Indizien, dass Becker an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat beteiligt war.
    Ein Gutachter des Bundeskriminalamtes erklärte vor Gericht, dass die DNA-Spuren an drei von zehn Bekennerschreiben von Becker stammen würden. Inwieweit Becker tatsächlich die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hat, ist immer noch unklar.
    Auch bei anderen Spuren sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich dabei um genetisches Material von Becker handele.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 17.12.2010, S. 4)


  • In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagten mutmaßlichen Unterstützer der „Sauerland-Gruppe“, will dieser scheinbar ein Geständnis ablegen. Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass eine Einigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung nicht ausgeschlossen sei.

    Dem 28jährigen Angeklagtem Salih S., welcher im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, dass er zwischen dem 26.11.2006 und dem 08.03.2007 im Auftrag eines Mitgliedes der „Sauerland-Gruppe“ in 23 Fällen militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft habe.
    (Quelle: FAZ vom 02.10.2010 Nr. 229, S. 4)

  • Vor wenigen Tagen hat der für Aufsehen erregende Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Die wegen der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback angeklagte Becker soll zusammen mit zwei Begleitern vor 33 Jahren Siegfried Buback auf offener Straße kaltblütig erschossen haben. Sie selber wolle keine Aussage machen, wie Verena Becker durch Ihren Anwalt erklären ließ.

    Nebenkläger ist Michael Buback, der Sohn des Ermordeten. Er sei zu 99 Prozent davon überzeugt, dass Becker die Täterin sei, weil rund 20 Augenzeugen eine weibliche Person auf dem Mottorad zur Tatzeit gesehen hätten. Auch gibt es diverse Gerüchte und Indizien zu diesem Thema, die in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatten. Bis heute ist die Ermordung von Buback nicht aufgeklärt.

    Das Urteil wird frühestens im Sommer nächsten Jahres erwartet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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