Tipps

  • Der Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie (Kinderpornos) wiegt schwer. Diese Straftat aus dem Sexualstrafrecht wird nicht nur mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, sondern auch aufgrund der Sensibilität des Themas mit Vehemenz durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Bereits der Verdacht. Kinderpornografische Schriften zu besitzen kann erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und Sozialleben haben. Ein späterer Freispruch kann diese Schäden nur selten wieder vollständig beseitigen. Aus diesem Grund sollte bereits früh im Ermittlungsverfahren ein spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden, um beispielsweise eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Der Rechtsanwalt kann durch frühzeitige Akteneinsicht aktiv auf das Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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