Tod

  • Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Unfallfahrer von Eppendorf wurden am vorletzten Verhandlungstag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragen. Bevor sich der unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Mann sich zu dem Tathergang äußern kann und am kommenden Dienstag aller Voraussicht nach das Urteil gesprochen wird, wurde Angehörigen der Opfer die Möglichkeit der Stellungnahme als Nebenkläger gegeben.

    Die Nebenklage äußerte sich sehr bewegt und auch wütend. Die beiden Söhne Mues, die Mutter und Vater bei dem Unfall verloren haben, erhofften sich eine Entschuldigung vom Angeklagten und hatten versucht, diesen zu verstehen. Jedoch seien sie bitter enttäuscht. „Das war keine Entschuldigung, sondern eine Beleidigung“ erklärte Woody Muse gegenüber dem hamburger Abendblatt.

    Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft von dem Angeklagten und begründet diese damit, dass er sich seiner Krankheit bewusst sei und bereits mehrmals als Epileptiker derartige Anfälle erlitt.

    Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 1.06.2012 )


  • Quelle: Pressemitteilung Nr. 012/2012 vom 23.01.2012

    Der 5. Strafsenat des BGH bekräftigt die Verurteilung des wegen Mordes Angeklagten, der einen 19-jährigen Iraker nahe des Hauptbahnhofes in Leipzig erstach. Die Revision war somit nicht erfolgreich.

    Pressemitteilung:

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an einem 19jährigen Iraker in Leipzig

    Der zur Tatzeit 32 Jahre alte, beträchtlich vorbestrafte Angeklagte erstach am 24. Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes einen 19jährigen Iraker. Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig beging er die Tat aus Ausländerhass. Er befand sich dabei wegen starker Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete Sicherungsverwahrung an.

    Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Beschluss vom 10. Januar 2012 – 5 StR 490/11

    Landgericht Leipzig – 1 Ks 306 Js 51333/10 – Urteil vom 8. Juli 2011

    Karlsruhe, den 23. Januar 2012

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501


  • Es klingt wie ein Albtraum für die Prozessbeteiligten:  Bei einem Prozess im bayrischen Amtsgericht in Dachau ist ein unbekannter Mann „Amok gelaufen“ und hat mitten im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung einen Staatsanwalt niedergeschossen. Kurz darauf konnten Justizbeamte den Täter mit vereinten Kräften überwältigen. Derzeit befindet er sich laut Medienberichten in Gewahrsam.

    Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II gegen über der Presse bekannt gegen wurde, hatte der 54-jährige Mann gegen 16 Uhr im Prozess plötzlich eine Waffe gezogen und mit der Pistole um sich geschossen. Erst ging er auf den Richter los und anschließend feuerte er drei Schüsse auf den aus München stammenden 31-jährigen Staatsanwalt. Dieser erlag wenig später seinen tödlichen Verletzungen. Zuvor hatte bereits der Strafverteidiger erfolglos versucht, den Mann von der Tat abzuhalten.

    Der Täter ist wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagt. In dem Prozess geht es um knapp 44.000 Euro an Schaden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, bevor er die Nerven verlor und auf den Richter zu schießen begann.

    Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal bei sich führen konnte. Anscheinend gab es keine Personenkontrollen am Eingang. Solche sind nicht Pflicht und fehlen in einigen Bundesländern. Es ist zudem vom Richter anzuordnen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen. Hier handelte es sich um ein Routineverfahren ohne größere Sicherheitsbedenken.

    Näheres zum Tatmotiv ist noch nicht bekannt.

    ( Quelle: SPON, 11.01.2012)


  • Unterlassene Hilfeleistung: Der BGH bestätigt in der folgenden Entscheidung die Verurteilung des Angeklagten wegen Nichtverhinderns des Todes einer Studentin.

    Der Angeklagte traf auf die junge Frau, die sich offenbar zuvor per Einnahme eines Drogenersatzstoffes das Leben zu nehmen versuchte, und verließ nach einiger Zeit die Wohnung, ohne Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Er wurde zu sieben Jahre Haft verurteilt.

  • Der Verkehrsunfall in Eppendorf vor knapp 7 Monaten war einer der schlimmsten Unfälle in der jüngeren Vergangenheit von Hamburg. Denn am 12. März fuhr der Angeklagte mit knapp 100 km/h an der Kreuzung der Eppendorfer Landstraße in den Gegenverkehr und berührte anschließend ungebremst das Heck eines VW Golfs. Durch diesen Zusammenprall schleuderte er in eine Menschenmenge, die gerade auf dem Fußgängerweg stand und an der roten Ampel wartete. Bei diesem Unfall starben 4 Menschen und weitere wurden verletzt.

    Später stellte sich heraus, dass der Angeklagte sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch von dem Cannabis Wirkstoff THC in seinem Blut aufwies.

    Während der Hauptverhandlung kamen weitere Informationen zum Vorschein, so wie beispielsweise die Tatsache, dass der Angeklagte bereits früher drei Unfälle mit dem PKW verursache als er aufgrund eines Epilepsie-Anfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.

    Dessen Strafverteidiger plädiert nun auf Schuldunfähigkeit seines Mandanten. Außerdem erklärte er, sein Mandant sei rechtmäßig gefahren und hätte sich regelmäßig den Kontrollen unterzogen.  Einige Strafverteidiger sehen die Erfolgsaussichten hierfür gegeben. Dann wäre die Strafe zu mildern oder er gar nicht zu belangen.

    Ob es hierzu kommt oder die Richter nicht von der Schuldunfähigkeit zu überzeugen sein werden, wird sich demnächst zeigen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 20.10.2011 )


  • Wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags bzw. der unterlassenen Hilfeleistung müssen sich sechs Männer verantworten. Laut Staatsanwaltschaft Leipzig haben fünf der Angeklagten im Frühsommer diesen Jahres einen Obdachlosen am Bahnhof angegriffen. Sie sollen ihm durch Tritte und Schläge schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben. Einem weiteren Angeklagten wird vorgeworfen, dem Opfer nicht geholfen zu haben.

  • In der Nacht zum Donnerstag ist es im Hamburger Stadtteil Barmbek in einer Sisha-Bar zu einem heftigen Streit mit anschließender Schiesserei gekommen. Kurz darauf sind Schüsse gefallen. Ein 30-jähriger Mann verlor noch am Tatort sein Leben, ein weiterer 28-Jähriger erlag ein wenig später im Krankenhaus den hiervon getragenen Verletzungen.

    Wie das Hamburger Abendblatt berichtet ging es um einen Streit im Rotlicht-Milieu. Beide Opfer seien demnach „stadtbekannte“ Zuhälter. Ein mutmaßlicher Tatverdächtiger, der nach Medienberichten in das Lokal stürmte und später das Feuer eröffnete, wurde vorläufig festgenommen und soll später vernommen werden. Zudem wurden sechs weitere Männer vorläufig festgenommen, sollen aber mit dem tödlichen Ausgang nichts zu tun haben, wie der Polizeisprecher bestätigt.  Viel mehr ist bislang noch nicht bekannt.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 11.08.2011 )


  • BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011, Az.: 3 StR 42/11

    Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dessen Revision hat mit der Sachrüge Erfolg.

    Nach Feststellungen des Landgerichts hat der verschuldete Angeklagte auf dem Wohngrundstück des 87-jährigen Tatopfers einen Schuppen angemietet, um dort einer selbständigen handwerklichen Tätigkeit nachzugehen. Um seine Mietschulden bezahlen zu können, wollte er sich bei der Frau das hierfür benötigte Geld verschaffen. Er wusste, dass sie in ihrer Wohnung in einem Hochschrank höhere Bargeldbeträge verwahrte. In der Folge erdrosselte der Angeklagte die Frau mit einem Elektrokabel und entwendete mindestens 1.000 DM.

    Der Landgericht konnte nicht klären, ob bei der Angeklagten von Anfang an vorgehabt hatte, die Frau zu töten oder ob diese den Angeklagten bei der Tat entdeckte und er sie deshalb tötete. Dennoch nahm das Landgericht hier Mord an, denn in beiden Fällen habe der Angeklagte sich diesem schuldig gemacht. Entweder nämlich um eine andere Straftat zu ermöglichen, oder aber, um eine andere Straftat zu verdecken; dazu habe er jeweils aus Habgier gehandelt, § 211 Abs. 2 StGB.

    Dazu der BGH:

    „Dies hält revisionsgerichtlicher Prüfung nicht stand. Zwar hat sich das Landgericht materiell-rechtlich fehlerfrei davon überzeugt, dass der Angeklagte Frau R. getötet hat. Jedoch beruht die Annahme, er könne dies nur getan haben, um entweder die Wegnahme des Geldes zu ermöglichen oder aber der Strafverfolgung wegen dieser Wegnahme zu entgehen und sich die Beute zu sichern, auf einer lücken- und damit rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.“

    Ferne habe sich das Landgericht nicht mit weiteren Varianten auseinandergesetzt. So könne ebenfalls in Betracht kommen, dass der Entschluss zur Wegnahme des Geldes erst nach dem Tod des Opfers entstand oder dem Tod ein Streit vorausgegangen war.
    Daher wurde das Urteil aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.


  • Im Januar 2006 war das Dach der Eislaufhalle in Bad Reichenhall nach starken Schneefällen eingestürzt, wobei fünfzehn Menschen ums Leben kamen und viele verletzt wurden.
    Danach wurde gegen den Bauingenieur, den Statiker und den Architekten Anklage erhoben. Gutachten bestätigten, dass Fehler am Bau Grund für den Einsturz waren. Der Prozess vor dem Landgericht Traunstein endete mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung für den verantwortlichen Statiker und Freisprüchen für die beiden anderen Angeklagten.
    Der BGH erklärte daraufhin den Freispruch des Bauingenieurs für rechtsfehlerhaft und hob ihn auf. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Verurteilung des Statikers und der Freispruch des Architekten sind rechtskräftig.
    Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass es gerade Aufgabe des Bauingenieurs gewesen sei, die Stadt auf die Mängel hinzuweisen. Dies wäre bei sorgfältiger Arbeit auch möglich gewesen. Zudem sei der äußerst niedrige Preis für das Gutachten verdächtig.
    Der Prozess soll am 15. September beginnen.

    ( Quelle: Süddeutsche online vom 26. Juli 2011 )


  • Ein Baby muss generell bekanntlich von der Mutter oder den Eltern mit Nahrung versorgt werden. Überforderte Eltern vergessen dies mitunter immer wieder oder „sorgen“ aufgrund von Depressionen oder finanzieller, familiärer Probleme für eine schlechte Erziehung und Ernährung ihres Kindes.

    Im Folgenden beschäftigten sich die Gerichte mit der Strafbarkeit einer Mutter, nachdem ihr unterernährtes Baby verstorben ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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