Tötung

  • Nachdem der deutsche Rapper Bushido in den letzten Monaten weniger mit seiner Musik und mehr mit seinen angeblichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität (zum Abou-Chaker-Clan) in den Nachrichten erschien, steht nun wieder ein Song von ihm im Mittelpunkt der Medien. Dazu musste der Bambi-Gewinner 2011 lediglich ein neues Musikvideo mit dem Titel „Stress ohne Grund“ veröffentlichen, in welchem er mit provokanten und gewohnt harten Texten gegen Politiker sein musikalisches Comeback feiert. Klaus Wowereit (SPD), amtierender Bürgermeister von Berlin, und Bundestagsabgeordneter Serkan Tören (FDP) haben bereits Strafanzeige gegen Bushido gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen. Hat sich Bushido aber wirklich strafbar gemacht? Einige strafrechtliche Rechtsfragen sollen hiermit geklärt werden.

  • Vor acht Jahren kam ein Afrikaner in einer Dessauer Arrestzelle um sein Leben. Der Mann soll in der Zelle mit einem Feuerzeug eine Matratze entzündet haben und das, obwohl er an Armen und Beinen gefesselt war.
    Im Dezember 2008 wurde der Angeklagte vom Landgericht Dessau vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf und so wurde vor dem Landgericht Magdeburg erneut verhandelt. Die Anklage lautete zum Beginn des Verfahrens noch auf Körperverletzung mit Todesfolge, dieser Verdacht erhärtete sich im Prozess jedoch nicht.

    Konkret vorgeworfen wurde dem damaligen Dienstgruppenleiter, dass er den Feueralarm ausgeschaltet hatte, ohne in die Zelle vorher zu schauen. Die Nebenklage bezweifelte darüber hinaus, dass der eingesperrte Mann noch in der Lage war, selbst das Feuer zu legen. Für diese Theorie fand die Staatsanwaltschaft jedoch keine weiteren Anhaltspunkte. Ferner kam es dem Angeklagten zu Gute, dass er selbst beim pflichtgemäßen Handeln den Mann nicht mehr hätte retten können.
    Die Anklage plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro. Die Strafverteidigung sah dagegen eine Verkettung unglücklicher Umstände und einen Unglücksfall. Sie forderte für ihren Mandanten einen Freispruch. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro.


  • Vor wenigen Sekunden ist es über die Ticker gelaufen: Der in Olso wegen 77-fachen Mordes angeklagte Anders Breivik wurde für seine Taten auf der norwegischen Insel Utøya sowie in der Stadt Oslo für schuldig gesprochen und wird zu einer Gefängnisstrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter hatten den 33-jährigen Mann für zurechnungsfähig gehalten.

  • Am Mittwochnachmittag sollte ein möglicherweise psychisch kranker Mann aus Elsfleth (Niedersachsen) ärztlich begutachtet werden. Hierbei sollte geprüft werden, ob der 51-Jährige in eine Klinik zwangseingewiesen werden muss.  Da der Mann bereits in der Vergangenheit wegen seiner Aggressivität aufgefallen war, forderte der Mitarbeiter des Landkreises neben einem Arzt auch zwei Polizisten an.

    Als die Beamten an der Tür des Mannes klingelten, riss er, nach Erklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg, unvermittelt die Tür auf und schlug direkt einem der Polizisten mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf. Der zweite Beamte gab daraufhin drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab, mindestens eine Kugel traf den Mann tödlich.
    Während der angegriffene Polizist in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste, wurde gegen seinen Kollegen ein Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Dabei soll auch geprüft werden, wie weit die Schüsse durch Notwehr gerechtfertigt waren.

    ( Quelle: Radio Bremen, 01.08.2012 )


  • Einen Tag nach der Tragödie in dem Kino in Auroras im Bundesstaat Colorado mit mindestens zwölf Toten und über 30 Verletzten sind ein paar Details über den Todesschützen durchgesickert.

    Der 24-jährige Student hatte die Tat anscheinend länger geplant gehabt und sich ein riesiges Waffenarsenal zugelegt. So soll er in den beiden vergangenen Monaten rund 6000 Schuss Munition für ein Sturmgewehr, einer Schrottflinte bzw. für zwei Pistolen im Internet erworben haben. Insgesamt soll er mindestens über vier Waffen verfügt haben.

  • In Denver im Bundesstaat Colorado in den USA ist es am Freitagmorgen zu einem schrecklichen Vorfall in der Stadt Aurora gekommen. Während der Kinopremiere des neusten „Batman“-Filmes in einem Einkaufcenters stürmte ein 24-jähriger und mit Gasmaske und einem Gewehr ausgestatteter Mann den Kinosaal, zündete eine Rauchbombe mit Tränengas und begann wild um sich zu schießen. Anfangs hielten viele Teilnehmer das Geschehen für einen Werbegang oder Teil des Filmes. Kurz darauf brach jedoch Panik aus und rannten die Kinobesucher zum Notausgang und hinaus.

  • Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und dessen strafrechtlicher Konsequenzen ist seit Jahren ein großes Thema in der Rechtswissenschaft. Nun betrifft dies auch einen 17-Jährigen, der ein Praktikum in einem Pflegeheim in Bamberg absolvierte.

    Eine Seniorin soll ihm gegenüber mehrfach den Wunsch geäußert haben, dass er Sterbehilfe leisten möge. Wie nun herauskam, ist er diesem Wunsch anscheinend nachgekommen und hat wohl ihr Leben aktiv verkürzt.

  • Am Mittwoch ist es in Karlsruhe zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Ein Mann nimmt in seiner Wohnung bei einer Zwangsräumung den Gerichtsvollzieher sowie drei weitere Personen als Geisel und erschießt wenige Stunden später sich und alle Anwesenden.

  • Vor rund 1 Woche sorgte der schreckliche Vorfall in Ilsede bundesweit für Aufsehen und tiefe Erschütterung in dem kleinen niedersächsischen Ort. Nach ersten Erkenntnissen soll ein 36-jähriger Familienvater aufgrund von Eheproblemen und aus Angst, seine Kinder nach einer möglichen Trennung von der Frau zu verlieren, die 4 Kinder getötet und anschließend sich selbst zu töten versucht haben. Die Polizei fand den Mann schwer verletzt neben den vier Kinderleichen in der Wohnung und konnte ihn in ein Krankenhaus bringen. Bei den vier Kindern kam jede Rettung zu spät.

  • Vor dem Landgericht Potsdam musste sich eine 38-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
    Nach den Feststellungen des Gerichts war die Frau Verursacherin eines Unfalls mit einem polnischen Reisebus im letzten Jahr,  bei dem 14 Menschen verstarben. Weitere Menschen wurden verletzt. Das Gericht sah die Schuld bei der Angeklagten, den Busfahrer treffe kein Mitverschulden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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