Ein Zeuge ist als Beweismittel für den Inhalt eines Gespräches nur dann ungeeignet, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Zeuge sich an das Gespräch nicht mehr erinnert.
Dem Angeklagten wurde vor dem Landgericht Halle vorgeworfen seine Lebensgefährtin mit Tötungsabsicht ohne Vorwarnung gewürgt zu haben. Erst als die Tochter den Raum betrat, soll der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen haben. Bezüglich der Frage, ob es lediglich ein versuchter Totschlag oder aber ein versuchter heimtückischer Mord war, entschied sich das Landgericht für den Mord.
Lässt das Gericht es offen, ob ein Schuss gerechtfertigt war, dann darf es diesen nicht bei der Strafzumessung berücksichtigen.
Der 1935 geborene Angeklagte war seit längerem mit seiner Schwester im Streit. Am Tattag ging er zum Anwesen seiner Schwester und nahm dabei einen Revolver mit, für den er keine Erlaubnis besaß. Ob bereits zu diesem Zeitpunkt eine Tötungsabsichten bestanden, konnte das Landgericht Stade nicht aufklären. Als der Angeklagte das Anwesen betrat, begegnete ihm der Lebensgefährte seiner Schwester. Nach wechselseitigen Beleidigungen ergriff der Lebensgefährte einen 1,90m großen Holzbalken und bedrohte damit den Angeklagten.
Nach rund zwei Jahren und 196 Verhandlungstagen hat das Stuttgarter Landgericht das Urteil gefällt. 21 Mitglieder der rockerähnlichen Jugendbande „Black Jackets“ wurden wegen eines Überfalls auf einen Schulhof im Juni 2009 verurteilt.
Die Angeklagten im Alter von 20 bis 27 Jahren hatten damals mit Baseballschlägern und Eisenstangen mehrere Personen auf einem Schulhof angegriffen. Dabei wurde einer fast zu Tode geschlagen. Zwei Opfer bekamen vom Gericht Entschädigungen von jeweils 9250 Euro zugesprochen. Ein Schwerverletzter, der unheilbare Hirnschäden davon trug, bekam 90.000 Euro und eine monatliche Rente von 120 Euro.
Die Strafkammer erkannte bei den Angreifern jeweils Tötungsabsicht, einen versuchten Mord wollte das Gericht jedoch nicht erkennen. Die längste Haftstrafe erhielt ein 22-Jähriger, der eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten erhielt. Die meisten anderen, die zum größten Teil nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, bekamen ihrerseits Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Jahren.
Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.
Das Landgericht Berlin hat zwei Angeklagte vom Vorwurf der Körperverletzung des des versuchten Totschlags freigesprochen. Bei den Angeklagten handelte es sich um einen 43-jährigen Mann und dessen 23-jährigen Sohn. Laut Anklage hatten die beiden Männer im April 2009 einen Verwandten angegriffen.
Dabei habe zunächst der Sohn das Opfer mit einem Messer gezielt am Kopf verletzt. Da bei einem Angriff mit dem Messer auf den Kopf die Tötungsabsicht zumindest billigend in Kauf genommen werde, ging die Anklage bei den Sohn von versuchtem Totschlag aus. Der Mann erlitt allerdings „nur“ eine Schnittwunde am Kopf und eine Verletzung am Oberarm. Dem Angreifer selbst wurde bei der Tat ein Teil eines Fingers abgetrennt.
Der Vater habe danach auf den Verwandten eingestochen, als dieser fliehen wollte. Im Prozess konnte das Opfer nicht gehört werden, da er nicht auffindbar sei. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Daher musste das Landgericht die beiden aus Mangel an Beweisen freisprechen.
( Quelle: Berliner Zeitung online vom 11.10.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner