Tötungsdelikt

  • Nachdem am 04.01.2011 in einem Gepäckstück am Liefereingang des CCH Tiergartenstraße in Hamburg ein Findelkind gefunden wurde, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg in diesem Fall.
    Die Fotos der Überwachungskamera zeigen einen Mann, der einen solchen Koffer trägt, wie den, in dem das einen Tag alte Findelkind gefunden wurde. Der Mann verließ den Dammtor Bahnhof am 04.01.2011 um 15.01 Uhr. Nach Einschätzung der Polizei muss der Koffer zu dieser Zeit abgelegt worden sein.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Straftatbestands der Aussetzung. Zudem wird untersucht, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Am 04.01.2011 herrschten Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, so dass ein Tod durch Erfrieren oder aufgrund des Koffers durch Ersticken eventuell möglich gewesen wäre.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 11.01.2011, S. 7)


  • Der Supreme-Court, das Oberste Gericht in Washington hat entschieden, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, sofern keine Möglichkeit auf eine Bewährung besteht, nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich um Tötungsdelikte handelt.
    Das Gericht begründete dies damit, dass die lebenslange Freiheitsstrafe bei Jugendlichen, wenn es sich nicht um Tötungsdelikt handelt, eine „grausame und außergewöhnliche Bestrafung“ sei. Derzeit verbüßen 137 jugendliche Straftäter in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe, ohne die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung, obwohl ihren Taten keine Tötungsdelikte zu Grunde lagen.
    (FAZ vom 19.05.2010 Nr. 114, S. 6)

    Kommentar: Im Verhältnis dazu können wir uns in der BRD also glücklich schätzen, uns mit solchen Fragen (noch) nicht beschäftigen zu müssen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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