Trickbetrug

  • Die Polizei warnt regelmäßig vor dem so genannten „Enkeltrick“, der vor allem bei älteren Personen versucht wird. Strafrechtlich handelt es sich beim Enkeltrick um eine besondere Form des Betrugs (§ 263 StGB). Dabei wird dem Opfer vorgespielt, dass ein naher Verwandter, zum Beispiel ein Enkel, Hilfe benötigen würde. Der vermeintliche Enkel ist natürlich kein echter Verwandter, er gibt sich lediglich als ein solcher (im Enkeltrickbeispiel als Enkel) aus.

    Die Täter bauen bei den älteren Menschen u.a. auf ihre vermeintliche Vergesslichkeit und Mitleid. Meist geschieht die erste Kontaktaufnahme per Telefon. Die Opfer werden dann um Bargeld oder Wertsachen gebeten und im Erfolgsfall um ihr Erspartes betrogen.

  • Die Masche klingt kinderleicht und dennoch absurd: Die Kunden eines gekauften iPad 2 geben de wertvollen Tablett-PC kurze Zeit nach dem Kauf zurück im Rahmen des rechtlichen Widerrufs/Rückgaberecht – doch anstatt dem dünnen Gerät von Apple befindet sich eine Knetmasse in dem Karton mit vergleichbaren Gewicht und original Versiegelung.

    Anscheinend achten die Verkäufer nicht immer so auf den Inhalt des Kartons. Anders lässt es sich nicht erklären, dass dieserBetrug – wie von gemeldet wurde – in Kanada nun mehrfach erfolgreich bei großen Handelsketten wie Walmarkt funktionierte. Oftmals wurden die Kartons aufgrund der perfekten Verspiegelung gleich direkt weiterverkauft und der neue Kunde staunte nicht schlecht über die Knete. Beim ersten betroffenen Kunden reagierte das Geschäft noch ungläubig, mittlerweile berichteten schon mehrere Sender darüber. Bislang zeigten sich die Handelsketten immer kulant.

    Selbstverständlich liegt hierbei ein klarer Betrug vor, doch sind die Täter zumeist längst verschwunden, wenn der falsche Inhalt auffällt. Von derzeit knapp 30 Fällen sei die Rede, aber das gesamte Ausmaß ist noch nicht überschaubar. Mittlerweile soll sich sogar Apple nun in die Ermittlungen eingeschaltet haben.

    ( Quelle: golem, 19.01.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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