Türkei

  • Schildert ein Zeuge eine Situation in zwei verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich, so ist nicht von einem konstanten Aussageverhalten auszugehen.

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die von der Strafverteidigung eingelegte Revision hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg.

  • Das Versprechen der Ehefrau zum Geschlechtsverkehr kann einen minder schweren Fall der Vergewaltigung begründen.

    Den Angeklagten und die Nebenklägerin verband seit viereinhalb Jahren eine platonische Beziehung. Das Paar hatte im März 2011 geheiratet und auf der Hochzeitsreise in der Türkei sollte der Geschlechtsakt vollzogen werden.

    Aus Angst vor der Entjungferung verwehrte sich die Frau jedoch am ersten Abend und es blieb beim Austausch von Zärtlichkeiten. Als sie auch am zweiten Abend den Geschlechtsverkehr nicht vollziehen wollte, wurde der Ehemann wütend und erzwang den Sex gewaltsam.

    Das Landgericht Braunschweig sah in diesem Verhalten eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Einen minder schweren Fall gemäß § 177 Abs. 5 Alt. 1 StGB nahm das Landgericht nicht an. Dagegen richtet die Strafverteidigung erfolgreich ihre Revision.

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Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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