uneidliche Falschaussage

  • BGH, Urteil vom 17.03.2011, Az.: 1 StR 407/10

    Das Landgericht Regensburg hat festgestellt, dass der Angeklagte bei der Kommunalwahl als Parteiloser für den Stadtrat von R. kandidierte. Im Rahmen der Briefwahl füllte er Stimmzettel von 60 Wahlberechtigten ohne Mitwirkung des jeweiligen Wahlberechtigten aus. Zum Teil haben die Wahlberechtigten dabei anschließend selbst unterschrieben, zum Teil hatte sich der Angeklagte ohne Wissen des Wahlberechtigten dessen Wahlbenachrichtigungskarte verschafft und diese mit dessen Namen unterschrieben oder er hatte einen Angehörigen des Wahlberechtigten hierzu veranlasst.

  • Zur vermeintlichen Strafe bei falscher uneidlicher Aussage (hier Zeugenaussage im Disziplinarverfahren) an einer zur eidlichen Vernehmung ungeeigneten Stelle:

    Gegen den Antragssteller wurde ein Disziplinarverfahren unter dem Vorwurf eingeleitet, Mitarbeiterinnen durch sexuelle Äußerungen beleidigt zu haben. In diesem Disziplinarverfahren wurde B. als Zeuge gehört.

    Danach erstattete der Antragssteller Anzeige gegen B. – dieser habe sich gemäß § 153 StGB der falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht.

    Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage zum Amtsgericht.

  • Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Kulterer der notverstaatlichten Bank Hypo Group Alpe Adria, steht nun eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bevor. Ihm wird in der Anklageschrift Untreue vorgeworfen. Hierbei handelt es sich insbesondere um zwei Vorwürfe. Zum einen soll er einen Kredit an die Fluggesellschaft Styrian Spirit, die später Konkurs angemeldet hat und zum anderen an einen Privatdetektiv vergeben haben.
    Des Weiteren muss sich Kulterer vor einem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages wegen Falschaussage verantworten.
    (Quelle: FAZ vom 05.11.2010 Nr. 258, S. 18)

  • Der Angeklagte ist vom Amtsgericht wegen Zuhälterei nach §181 a Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Berufung ein, mit der der Angeklagte vor dem Landgericht keinen Erfolg hatte.

    Hiergegen wendet sich der Angeklagte nun mit seiner Revision vor dem OLG Stuttgart.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt