Unterlassung
Der Anspruch auf Unterlassung (Unterlassungsanspruch) ist darauf gerichtet, dass der Anspruchsgegner eine bestimmte Handlung gar nicht vornimmt oder einstellt und stoppt.
BGH: Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung

Aktuelle Entscheidung im Medienrecht mit strafrechtlichen Bezügen. Verstößt die Wiedergabe von Äußerungen aus einer Pressekonferenz das Allgemeine Persönlichkeitsrecht? Beleidigung? Pressefreiheit?
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