Die Rechtsbeugung bei der Urteilsabsetzungsfrist

Begeht ein Richter eine strafbare Rechtsbeugung, wenn er ein Urteil nach der Urteilsabsetzungsfrist (§ 275 Abs. 1 StPO) ergänzt?
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Begeht ein Richter eine strafbare Rechtsbeugung, wenn er ein Urteil nach der Urteilsabsetzungsfrist (§ 275 Abs. 1 StPO) ergänzt?
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Eine Fotokopie ist nur dann eine Urkunde im Sinne des Strafrechts (Urkundendelikte nach § 267ff StGB), wenn sie täuschend echt aussieht wie eine Originalurkunde.
Weiterlesen … Fotokopien und Urkundenfälschung iSd § 267 StGB
Das LG Halle sprach einen Richter frei, dem eine Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wurde, weil dieser unfertige Urteile eingereicht hatte.
Weiterlesen … Freispruch: Richter vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen
Nach dem Bestimmtheitsgebot ist im Strafverfahren wegen Beihilfe zum Betrug auch der Vermögensschaden eines Prozessrisikos konkret zu benennen.
Weiterlesen … BGH: Das Bestimmtheitsgebot verlangt eigenständige Feststellungen zum Vermögensschaden
Rapper Bushido macht Praktikum im Bundestag. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Untreue, Computerbetrug und Urkundenfälschung gegen CDU-Politiker von Stetten.
Weiterlesen … Bushido und Christian von Stetten: CDU-Politiker mit Kontakten zum kriminellen Milieu?
Erfolgreiche Strafverteidigung in der Revision: Das mehrfache Verwenden einer gefälschten Urkunde (Urkundendelikt) ist laut BGH nur eine Urkundenfälschung.
Weiterlesen … BGH: Eine Urkundenfälschung bei mehrfacher Verwendung der gefälschten Urkunde
Ausländischer Führerschein: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach der deutschen Rechtslage (Strafrecht).
Weiterlesen … OLG Stuttgart: Zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
urkundendelikte: Was ist eine Tatsache iSn der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 Abs. 1 StGB? Ausfuhrbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde.
Weiterlesen … OLG Karlsruhe: Zur Tatsache im Sinne von § 271 Abs. 1 StGB