BGH: Zur Urkundenfälschung durch das „Verschaffen“ falscher amtlicher Ausweise

Urkundenfälschung (Verschaffen und Vermitteln):
Ohne die Besitznahme falscher amtlicher Ausweise liegt laut BGH kein „Sich-Verschaffen“ nach § 267 StGB und somit kein Urkundendelikt vor.
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