Einwilligung in Körperverletzung bei Fußball-Schlägereien

(BGH-) Revision zur Strafbarkeit der Körperverletzung bei verabredeten Gruppenkämpfen: Trotz juristisch möglicher „Einwilligung zur Körperverletzung“ sind verabredete Gruppen-Schlägereien als sittenwidrig zu bezeichnen. Wer sich an Fußball-Schlägereien und Hooligan-Schlachten beteiligt, muss damit rechnen, sich wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich verantworten zu müssen.
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