BGH: Zum Erfordernis eines Strafantrags bei Untreue nach §§ 266 Abs. 2, 247 StGB

BGH zum Untreue-Prozess wegen Veruntreuung von Firmengeldern:
Zur Verfolgung von Straftaten der Untreue nach §§ 266 Abs. 2, 247 StGB ist im deutschen Strafrecht ein Strafantrag der/des Geschädigten erforderlich.
Weiterlesen … BGH: Zum Erfordernis eines Strafantrags bei Untreue nach §§ 266 Abs. 2, 247 StGB