Verfallsanordnung
Mit der Verfallsanordnung wird der Verfall des Vermögens nach § 73 StGB vom Richter angeordnet.
Zur Höhe des Wertersatzverfalls
Zum Verfall bei kurzfristigem Besitz von Btm-Entgelt

Ermessen bei der Anordnung des Verfalls: Nur kurzfristiger Besitz von Drogengeld durch den Drogenhandel muss beim Verfall berücksichtigt werden.
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