BGH zur Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung

Die Wahlfeststellung steht nach Ansicht des 2. Strafsenat des BGH im Spannungsverhältnis mit dem Analogie-Verbot und somit mit den Rechten des Angeklagten nach Art. 103 Abs. 2 GG. Sollten sich die übrigen Strafsenate dieser Ansicht nicht anschließen, könnte diese Frage dem Großen Senat vorgelegt werden.
Weiterlesen … BGH zur Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung