Der Angeklagte wurde vom Amtsgerichts mit Urteil vom 07.09.2011 wegen Diebstahls im besonders schweren Fall in vier Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – mit Strafaussetzung zur Bewährung – verurteilt.
Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte durch seinen Pflichtverteidiger mit am 15.09.2011 beim Amtsgericht eingegangenen Schriftsatz vom selben Tag Rechtsmittel eingelegt und wegen der versäumten Rechtsmittelfrist zugleich Wiedereinsetzung beantragt.
Die Angeklagte stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsverhandlung. Dies lehnte das Landgerichts Potsdam ab. Die Angeklagte legte sofortige Beschwerde ein. Mit der Revision wendet sie sich gegen die Verwerfung der Berufung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner