Durchsuchungsbeschluss: Keine Durchsuchung auf reine Vermutungen

Strafverteidigung nach Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss: Auch bei Ermittlungen wegen Betrugs, Hehlerei, Urkundenfälschung und Urheberrechtsverletzungen ist eine Durchsuchung auf reine Vermutungen hin unzulässig. Eine unzulässige Durchsuchung auf Verdacht kann zur Entwertung der beschlagnahmten Beweismittel führen.
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