Vollendung

  • Der Angeklagte wurde im konkreten Fall wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs (§ 263 StGB) in mehreren Fällen vom Landgericht verurteilt. In einem Fall kam es jedoch nicht zur Vollendung der Tat, da die Geschädigte zuvor die Polizei informierte und der Angeklagte bei der Entgegennahme des Geldes an der Haustür festgenommen wurde. Es blieb somit bei einem versuchten Betrug.

  • Die Frage, ab wann ein Diebstahl ein Diebstahl und somit strafbar ist, lässt sich häufig gar nicht so einfach beantworten. Eine strafrechtliche Tat kann in unterschiedliche Tatphasen eingeteilt werden. Diese sind die straflose Vorbereitungshandlung, der Versuch, die Vollendung und die Beendigung der Tat.

    Auf die häufige Frage, was nach einem Ladendiebstahl passiert und welche Strafe auf einen möglichen Täter zukommt, hat die Einordnung der Tat als Versuch oder vollendeter Diebstahl hohe Relevanz.

  • Im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln kommt es im Strafprozess maßgeblich auf die Menge der Betäubungsmittel an. Denn während das Strafrecht für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, droht bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Daher ist die Menge der Betäubungsmittel ein wichtiger Punkt in der Strategie eines Anwalts während der Strafverteidigung.

  • Ergibt sich die Vollendung einer Nötigungshandlung nicht aus dem Urteil, so hat die Verurteilung keinen Bestand.

    Die Angeklagte soll ihren früheren Partner mit einem Messer bedroht haben, um ihn daran zu hindern, die gemeinsame Tochter mitzunehmen. Das Landgericht Dresden verurteilte die Frau unter Einbeziehungen weiterer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an.

    Die Strafverteidigung wehrt sich gegen das Urteil, mit Erfolg:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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