Vorsatz bei der Rechtsbeugung durch den Richter

Für den Tatbestand der Rechtsbeugung reicht es aus, dass der Richter billigend in Kauf nimmt, seine Rechtsansicht sei unvertretbar. (Vorsatz, Fallbeispiel und Nachweis-Problematik beim Tatbestand der Rechtsbeugung durch Richter.)
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