Vorwurf

  • Das Landgericht Itzehoe hat einen 27-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Laut Anklage sollte der Mann seine damalige Ehefrau im September 2010 in der gemeinsamen Wohnung sexuell missbraucht und verletzt haben. Damals waren sie gerade frisch verheiratet.

  • In der Schweiz wurde jetzt ein Taxifahrer vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einer Kundin an den Busen gegriffen zu haben. Unbestritten war, dass der Taxifahrer die Geschädigte nach der Fahrt um ein Glas Wasser bat. Dem Wunsch kam die Frau nach und holte aus ihrer Wohnung ein Glas. Laut Anklage sei der Taxifahrer hinter der Frau her gegangen und stand in ihrer Küche, wo er sie umarmte. Danach soll er ihr an den Busen gefasst und versucht haben, sie zu küssen.

    Die Frau leistete Widerstand, worauf der Mann flüchtete. Die Vorwürfe konnten nicht nachgewiesen werden.
    Der Anwalt der Frau forderte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Freispruch, welchem das Gericht nach kam. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche und somit die Unschuldsvermutung greife. Der Freispruch ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

    ( Quelle: 20 Minuten online vom 09.08.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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