BGH: Zur Beweiswüdigung einer Wahllichtbildvorlage

BGH zur Wiedererkennung eines Täters auf Basis von Lichtbildvorlagen: „Die Wahllichtbilder (Lichtbild-Serien) zeigen jeweils ein Bild eines Tatverdächtigen“ muss für sich allein betrachtet noch keine unerlaubte Beeinflussung im Rahmen der Beweiswürdigung sein.
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