Wahrnehmungsfehler

  • Korrigiert ein Zeuge bei falschen Vorhalten seine Aussage, spricht dies möglicherweise für eine Suggestibilität des Zeugens.

    Nach einem Dorffest kam es auf dem Heimweg zwischen dem Angeklagten und der mutmaßlich Geschädigten zum Oralverkehr. Dabei wurden die Beiden vom langjährigen Freund der Frau erwischt. Während der Angeklagte von einvernehmlichem Oralverkehr spricht, behauptet die Frau, dass er sie vergewaltigt habe.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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