Im März hatten sich Union und FDP im Rahmen des Koalitionsgipfels auf die gesetzliche Bestimmung eines Warnschussarrests geeinigt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Im April hatte dann zunächst das Kabinett eine entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums gebilligt und nun auch der Bundesrat.
Über den sogenannten „Warnschlussarrest“ wird schon lange und intensiv diskutiert. Der Warnschussarrest bezeichnet die Idee, neben eine Bewährungsstrafe eine kurze Haftstrafe von maximal vier Wochen für Jugendliche zu verhängen. Zweck der kurzen Haftstrafe: die Jugendlichen abschrecken und aufrütteln, um die Vollstreckung der Bewährungsstrafe zu vermeiden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner