BGH: Sache „von bedeutendem Wert“ im Sinne von § 315b I StGB

Die Sicherheit im Straßenverkehr aber keine Sache von bedeutendem Wert gefährdet?
Strafverteidigung in der (BGH-) Revision, nach Strafe für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Provokation von Verkehrsunfällen und Versicherungsbetrug).
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