Wertgrenze

  • Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in acht Fällen, Betruges in drei Fällen und versuchten Betruges in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und wegen überlanger Verfahrensdauer sechs Monate dieser Freiheitsstrafe für vollstreckt erklärt. Der Angeklagte hatte in mehreren Fällen Verkehrsunfälle provoziert, um sich danach an die Haftpflichtversicherung zu wenden.

    Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein.

  • 1. Strafsenat des KG, Az.: (1) 1 Ss 561/09 (1/10)

    Der Angeklagte wurde vom AG Tiergarten wegen Diebstahls unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
    In den Urteilsgründen stellte das AG Tiergarten fest, dass der drogenabhängige und vielfach vorbestrafte Angeklagte in einem Supermarkt acht Päckchen Zigaretten im Gesamtwert von 27,20 Euro gestohlen hat. Das AG Tiergarten wertete die Tat als gewerbsmäßig und verhängte hierfür unter Anwendung des Strafrahmens aus § 243 I 2 Nr. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von vier Monaten.

    Dagegen wandte sich der Angeklagte mit der Revision.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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