Das Amtsgericht Köln beschäftigte sich jüngst mit einer Hausdurchsuchung, bei der so einiges schief gelaufen ist. Insbesondere wurde diese ohne richterlichen Beschluss und ohne das Vorliegen von „Gefahr im Verzug“ durchgeführt. Leider handelt es sich dabei um ein immer wieder vorkommendes Verhalten der Polizei, weswegen die Entscheidung des Amtsgerichts umso wichtiger ist. Grundsätzlich geht es dabei um die Frage, ob Beweise verwendet werden dürfen, wenn diese bei einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung aufgefunden worden sind.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner