Der Angeklagte soll die Geschädigte nach einem Streit zu Boden gestoßen und sie dort mit beiden Händen gewürgt haben. Das Landgericht nahm hier eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB an und verurteilte den Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner