Zwangslage
Mit der Zwangslage wird ein Zustand beschrieben, in der eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut oder das eigene Leib und Leben besteht, und wird auch als Notlage im Sinne der Notwehr bezeichnet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Mit der Zwangslage wird ein Zustand beschrieben, in der eine gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut oder das eigene Leib und Leben besteht, und wird auch als Notlage im Sinne der Notwehr bezeichnet.