Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Vergewaltigungsparagraph wird durch die Reform neugefasst. Zusätzlich werden zwei weitere Straftatbestände im Sexualstrafrecht geschaffen.

    Der Bundestag hat die gravierendste Verschärfung des Sexualstrafrechts seit langem verabschiedet. Die Straftatbestände der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs  Widerstandsunfähiger werden neu gefasst. Zusätzlich kommen zwei komplett neue Straftatbestände hinzu. Neben der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB), sollen auch Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB) zukünftig unter Strafe stehen. Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat und wird voraussichtlich im Herbst 2016 in Kraft treten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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