Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren: Betrugsverdacht wegen falscher Abrechnungen der Antigen Schnelltests durch private Testzentren

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte über Hausdurchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen im Zusammenhang mit möglichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Entsprechende Ermittlungen sind bereits aus Bochum, Berlin, München, Gießen und Lübeck bekannt. Aber auch andere Bundesländer wie Hamburg und Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Abrechnungen der privaten Corona-Testzentren stärker zu überprüfen.

Anlass für die Strafverfahren war der kürzlich durch Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung (SZ) aufgedeckte Verdacht des Betrugs bei der mutmaßlich falschen Abrechnung mit Corona-Schnelltests. Es besteht der Verdacht von gewerbsmäßigem Betrug, bei dem gemäß § 263 III Nr. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder eine Geldstrafe drohen kann.

Schlagzeilen hat vor Allem einer der größten deutschen Teststellenbetreiber aus Berlin gemacht. Die Recherchen des Journalistenkollektivs zeigten massive Differenzen hinsichtlich der tatsächlich getesteten Personen und der abgerechneten Tests auf. So soll zum Beispiel in Köln eine Teststellte statt 70 Test rund 1000 Test abgerechnet haben. Auch in Münster, Essen und Köln überstiegen die abgerechneten Tests die tatsächlich durchgeführten Tests um ein Vielfaches. Bisher ist noch unklar, ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt oder lediglich die Abrechnung gebündelt erfolgte.

Der Staat unterstütze aufgrund der Dringlichkeit im Rahmen der Corona Pandemie den schnellen und unbürokratischen Ausbau von Testzentren. Auch die Abrechnung erfolgte dabei sehr unbürokratisch. So erhielten Testzentren pro durchgeführten Test 12 Euro Entlohnung und zusätzlich bis zu 6 Euro Materialkosten erstattet. In den vergangenen Monaten sollen so rund 660 Millionen Euro geflossen sein.

Bundesregierung und Länder kündigen umfassende Kontrollen an

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte aufgrund dieser bekanntgewordenen Vorfälle umfassende Kontrollen der Testzentren an. Zuständig für die Kontrolle sind die Bundesländer beziehungsweise Kommunen.

In einem ersten Schritt soll die Kassenärztliche Vereinigung die bisherigen Abrechnungen auf Plausibilität prüfen. Sofern sich dabei Besonderheiten zeigen, soll eine vertiefende Prüfung einzelner Testzentren erfolgen.

Nach der geltenden Verordnung müssen die Testzentren bis Ende 2024 alle Daten aufheben. Die Testzentren müssen sich daher auf umfassende nachträgliche Kontrollen in den nächsten Monaten einstellen. Zudem ist mit der Einleitung von einer Vielzahl an weiteren Strafverfahren zu rechnen.

Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug

Ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit den Corona-Testzentren wird unmittelbar gegen den Betreiber geführt. Sofern eine juristische Person wie eine GmbH die Testzentren betreibt, sind die Geschäftsführer regelmäßig die Beschuldigten.

Gerade bei Abrechnungsfragen ist insbesondere zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Situation noch sehr unklar und selbst bei einer ordnungsgemäß geführten Buchhaltung kann der Verdacht entstehen, dass die Zahlen nicht stimmen. Viele Beschuldigten neigen daher dazu, diese vermeintlichen Missverständnisse selbst klarstellen zu wollen.

Was häufig jedoch nicht bedacht wird, ist, dass die Ermittlungsbehörden bereits zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass getäuscht und betrogen wurde. Jede Äußerung von Ihnen – egal wie plausibel sie auch sein mag – werden die Ermittlungsbehörden immer unter dem Lichte betrachten, ob sich daraus der Verdacht erhärten könnte. Aus diesem Grund ist eine professionelle und frühe anwaltliche Unterstützung im Strafverfahren unentbehrlich.

Was ist die beste Verteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs?

Die beste Verteidigung gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist zunächst das Schweigen. Sofern bei Ihnen eine Durchsuchung der Geschäftsräume oder der privaten Wohnung erfolgt, machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie direkt Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf. Bei einer Durchsuchung erreichen Sie unsere Kanzlei rund um die Uhr sieben Tage die Woche. Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger berät seit mehr als 15 Jahren erfolgreich bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts.

In einem nächsten Schritt werden wir Akteneinsicht für Sie beantragen, um herauszufinden, welcher konkrete Vorwurf Ihnen gemacht wird. Anschließend prüfen wir gemeinsam, ob und wie die Unregelmäßigkeiten zu erklären sind. Darauf aufbauend werden wir — mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen — die weitere Verteidigungsstrategie besprechen. In vielen Fällen kann bereits durch die richtige Weichenstellung im Ermittlungsverfahren eine Verfahrenseinstellung erreicht werden.

Das wichtigste in Kürze: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sofern Unterlagen beschlagnahmt werden sollen, die Sie für Ihre Steuern oder Abrechnungen brauchen, bitten Sie darum, dass Sie Kopien machen dürfen. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir die weiteren notwendigen Schritte zeitnah einleiten können.

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