Befangenheitsanträge im Piratenprozess

Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich derzeit zehn somalische Piraten verantworten, die am Ostermontag dieses Jahres versucht haben sollen das Containerschiff MS Taipan zu entführen.
Die Verteidigung hat Befangenheitsanträge gegen vier der Gutachter gestellt. Dabei ging es um die Altersbestimmung eines Piraten. Dieser gab an 13 Jahre alt zu sein. Die Sachverständigen gingen jedoch davon aus, dass er mindestens 18 Jahre alt sei.
Die Verteidigung begründete ihre Befangenheitsanträge mit einer fehlerhaften Diagnostik. Das Gericht lehnte die Befangenheitsanträge jedoch ab, da eine angeblich fehlerhafte Diagnostik keine Befangenheit begründen könne.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.12.2010, S. 10)


Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt