Bewährungsstrafe für gewerbsmäßigen Betrug im Rahmen von Vorstellungsgesprächen

Vor dem Amtsgericht Sankt Blasien (Baden-Württemberg) musste sich ein 55-jähriger Mann wegen Betrugs in drei Fällen und versuchten Betrugs verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann Geld für Seminare kassiert, die niemals stattfanden. Dazu veröffentlichte er zunächst Jobanzeigen in verschiedenen Zeitungen und lud die Bewerber zu einem vermeintlichen Vorstellungsgespräch ein.

Er gab an, dass die Bewerber zunächst ein Seminar absolvieren müssten, für welche der Angeklagte dann gleich die Teilnahmegebühr kassierte. Insgesamt soll ein Schaden von rund 1500 Euro entstanden sein.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestand die Taten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 19.04.2012 )

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